Was versteht man unter Anforderungsdefinition?
Die
Anforderungsdefinition
bezeichnet die Definitionsphase in einem Entwicklungsprozess,
in der eine Anforderungsspezifikation
(eines Wunschproduktes)
formuliert und dokumentiert wird.
Was in dieser Phase falsch gemacht wird, muss in späteren Phasen teuer korrigiert werden.
Die zentralen Dokumente der Anforderungsdefinition sind das
Lastenheft
und das
Pflichtenheft.
Was ist eine Anforderungsspezifikation?
Eine
Anforderungsspezifikation
ist die Menge aller dokumentierten Anforderungen, die ein Produkt betreffen.
Mit einer Anforderungsspezifikation wird ein Produkt
(mehr oder weniger genau)
beschrieben.
In den meisten Fällen dient die Anforderungsspezifikation als Vorlage für die Entwicklung eines Produktes.
{Eine Anforderungsspezifikation kann auch eine menschliche Rolle oder eine Dienstleistung beschreiben. Da es sich aber auf vorliegender Website hauptsächlich um die Realisierung von Software-Produkten handelt, gebrauche ich vereinfachend den Begriff "Produkt".}
Anhand einer guten
(brauchbaren)
Anforderungsspezifikation kann ein Produkt entwickelt werden.
Das ingenieurmäßige Ermitteln einer guten Anforderungsspezifikation wird als
Anforderungserhebung
bezeichnet.
Was nun eine gute Anforderungsspezifikation im Detail ausmacht, können Sie unter
Kriterien
nachlesen.
Was ist eine Anforderung?
Im Groben ist eine
Anforderung
eine Bedingung oder Eigenschaft, die ein Produkt benötigt,
- … um ein Problem zu lösen.
- … um ein Ziel zu erreichen.
- … um einen Vertrag zu erfüllen.
- … um einem Standard zu genügen.
Die genaue Definition einer Anforderung können Sie unter
IEEE Std 610.12−1990
(englisch)
sowie unter
[REBUCH S. 13]
(deutsch)
nachlesen.
Eine dokumentierte Anforderung wird als
Anforderungsartefakt
bezeichnet, vergleiche
[REBUCH S. 14].
Klar, oftmals werden die Anforderungen mündlich übertragen
— und in den meisten Fällen war bestimmt auch nicht mehr vonnöten,
beispielsweise in der Ausbildung.
Aber was passiert, wenn nach einem langen Entwicklungsprozess Probleme bezüglich der Anforderungsspezifikation auftreten?
Prophylaktische Maßnahme
Das Lasten- sowie das Pflichtenheft dienen als Nachweis für das, was vereinbart war.
Bei eventuellen Streitfällen werden diese beiden Hefte plötzlich sehr wichtig
— gäbe es sie nicht, würde mindestens einer der Beteiligten bei Auseinandersetzungen
(unnötig)
draufzahlen müssen.
Konkrete Ausformulierung
Zudem sind mit dem Lastenheft und dem Pflichtenheft beide Parteien gezwungen, verbal die Anforderungen darzulegen,
sodass im Vorfeld Ungereimtheiten aus dem Wege geschafft werden können.
Doppelplus
— Beide Parteien sind gezwungen, ihre Gedanken klar und schriftlich zu formulieren,
dabei ergeben sich naturgemäß sehr viele Änderungen bzw. Neuerungen,
die in dieser Phase günstig korrigiert bzw. hinzugefügt werden können.
Dies trägt meines Erachtens im erheblichen Maße zur Kommunikationsqualität bei.
Die Beteiligten können sich stets auf etwas Schriftliches berufen.
Grobverlauf
In der Startphase bzw. in der Definitionsphase eines
IT−Projektes
stellt sich immer die Frage über die Vorgehensweise,
die selbstverständlich immer vom jeweiligen Auftraggeber abhängig ist.
Doch kann meines Erachtens unabhängig vom Auftraggeber folgender, grober Verlauf
während der Anforderungsdefinition angestrebt werden:
- Lastenheft
vom Auftraggeber erhalten
- Anforderungen erheben
und Lastenheft korrigieren
- Korrigiertes Lastenheft vom Kunden absegnen lassen
- Pflichtenheft
gegen Bezahlung erstellen
- Anhand des Pflichtenhefts den
Aufwand schätzen
- Angebot und Vertrag
Im Einzelnen kann man keinem allgemeinen Schema folgen, da ein Projekt immer eine individuelle Angelegenheit ist.
Ob nun die Anforderungserhebung einen
Prototypen
erfordert oder bestimmte Befragungstechniken vonnöten sind,
hängt selbstverständlich von der Art des Projektes und letztendlich immer vom Auftraggeber ab.
Sie müssen sogar den hier vorgestellten Grobverlauf mit Ihrem Auftraggeber besprechen,
da es sonst zu unangenehmen Missverständnissen kommen kann
— Missverständnisse müssen besonders in der Anlaufphase vermieden werden!
Der Begriffsdschungel!
Es ist unglaublich,
wie viele bedeutungsähnliche und gar bedeutungsgleiche Begriffe sich bezüglich der Definitionsphase eingebürgert haben.
Dies liegt vielleicht daran, dass Techniker und Nichttechniker aufeinanderstoßen wie in keinem anderen Bereich.
Mittlerweile sind sich nicht einmal mehr die Techniker einig darüber, welche Begriffe welche Bedeutung haben.
Da ich immer wieder auf neue Wortkreationen stoße
— und das nicht nur im deutschsprachigen Raum —
muss meines Erachtens etwas Tiefgreifendes getan werden,
um dem ständig wachsenden Begriffsdschungel Einhalt zu gebieten.
Oder was halten Sie davon, wenn ich statt des Begriffs
„Pflichtenheft”,
für den es ohnehin schon zehn bis zwanzig unterschiedliche Synonyme gibt, mein eigenes Synonym kreieren würde?
Als Synonym für
„Pflichtenheft”
würde mir persönlich meine eigene Wortkreation
„Schriftformprodukt”
besser gefallen.
:−)
Synonyme, Metaphern oder Allegorien, um beispielsweise Wortwiederholungen zu vermeiden,
verbessern nicht die Qualität,
sondern verursachen unnötige und meines Erachtens schädliche Missverständnisse.
Überflüssige Begriffe gibt es in diesem Bereich bereits genug
— das muss sich ändern!
Gemeinsame Begriffe
Eine der wichtigsten Voraussetzungen der Definitionsphase ist eine gemeinsame Sprache,
damit sich Auftraggeber und Auftragnehmer unmissverständlich verstehen.
Eine gemeinsame Sprache ist nur dann möglich, wenn die Bedeutung der einzelnen Begriffe geklärt ist.
Man spart sich Zeit, wenn man bereits definierte, normierte Begriffe verwendet.
Zudem haben normierte Begriffe den Vorteil, dass sie bei einer unabhängigen Stelle nachgeschlagen werden können.
Kompetenz zeichnet sich auch dadurch aus, dass gewisse Normen und anerkannte Regeln eingehalten werden.
Dies fängt meines Erachtens schon bei der Verwendung normierter Begriffe an.
Beispielsweise sind die Begriffe
Lastenheft
und
Pflichtenheft
in
DIN 69905
definiert.
Lastenheft vs. Pflichtenheft
Häufig werde ich gefragt, worin der Unterschied zwischen Lastenheft und Pflichtenheft liege.
- Während im
Lastenheft
die Anforderungen des zu entwickelnden Produkts aus Sicht des fachunkundigen Auftraggebers beschrieben werden,
spiegelt das
Pflichtenheft
die Anforderungen des Lastenhefts
im Hinblick auf eine risikoarme Umsetzung aus Sicht des fachkundigen Auftragnehmers wider.
(Als Fach ist die technologische Gesamtheit zu verstehen, mit der das Produkt entwickelt wird.)
- Zur Erstellung eines Heftes scheint allerdings folgender Unterschied weitaus nützlicher zu sein:
Das Lastenheft stellt die Problemstellung des Auftraggebers dar und das Pflichtenheft den Lösungsvorschlag des Auftragnehmers.