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Einführung

Was versteht man unter Anforderungsdefinition?

Die Anforderungsdefinition bezeichnet die Definitionsphase in einem Entwicklungsprozess, in der eine Anforderungsspezifikation (eines Wunschproduktes) formuliert und dokumentiert wird. Was in dieser Phase falsch gemacht wird, muss in späteren Phasen teuer korrigiert werden.
Die zentralen Dokumente der Anforderungsdefinition sind das Lastenheft und das Pflichtenheft.

Was ist eine Anforderungsspezifikation?

Eine Anforderungsspezifikation ist die Menge aller dokumentierten Anforderungen, die ein Produkt betreffen. Mit einer Anforderungsspezifikation wird ein Produkt (mehr oder weniger genau) beschrieben. In den meisten Fällen dient die Anforderungsspezifikation als Vorlage für die Entwicklung eines Produktes. {Eine Anforderungsspezifikation kann auch eine menschliche Rolle oder eine Dienstleistung beschreiben. Da es sich aber auf vorliegender Website hauptsächlich um die Realisierung von Software-Produkten handelt, gebrauche ich vereinfachend den Begriff "Produkt".}
Anhand einer guten (brauchbaren) Anforderungsspezifikation kann ein Produkt entwickelt werden. Das ingenieurmäßige Ermitteln einer guten Anforderungsspezifikation wird als Anforderungserhebung bezeichnet. Was nun eine gute Anforderungsspezifikation im Detail ausmacht, können Sie unter Kriterien nachlesen.

Was ist eine Anforderung?

Im Groben ist eine Anforderung eine Bedingung oder Eigenschaft, die ein Produkt benötigt, Die genaue Definition einer Anforderung können Sie unter IEEE Std 610.12−1990 (englisch) sowie unter [REBUCH S. 13] (deutsch) nachlesen.
Eine dokumentierte Anforderung wird als Anforderungsartefakt bezeichnet, vergleiche [REBUCH S. 14].



Motivation

Klar, oftmals werden die Anforderungen mündlich übertragen — und in den meisten Fällen war bestimmt auch nicht mehr vonnöten, beispielsweise in der Ausbildung. Aber was passiert, wenn nach einem langen Entwicklungsprozess Probleme bezüglich der Anforderungsspezifikation auftreten?

Prophylaktische Maßnahme

Das Lasten- sowie das Pflichtenheft dienen als Nachweis für das, was vereinbart war. Bei eventuellen Streitfällen werden diese beiden Hefte plötzlich sehr wichtig — gäbe es sie nicht, würde mindestens einer der Beteiligten bei Auseinandersetzungen (unnötig) draufzahlen müssen.

Konkrete Ausformulierung

Zudem sind mit dem Lastenheft und dem Pflichtenheft beide Parteien gezwungen, verbal die Anforderungen darzulegen, sodass im Vorfeld Ungereimtheiten aus dem Wege geschafft werden können. Doppelplus — Beide Parteien sind gezwungen, ihre Gedanken klar und schriftlich zu formulieren, dabei ergeben sich naturgemäß sehr viele Änderungen bzw. Neuerungen, die in dieser Phase günstig korrigiert bzw. hinzugefügt werden können. Dies trägt meines Erachtens im erheblichen Maße zur Kommunikationsqualität bei. Die Beteiligten können sich stets auf etwas Schriftliches berufen.



Verlauf

Grobverlauf

In der Startphase bzw. in der Definitionsphase eines IT−Projektes stellt sich immer die Frage über die Vorgehensweise, die selbstverständlich immer vom jeweiligen Auftraggeber abhängig ist. Doch kann meines Erachtens unabhängig vom Auftraggeber folgender, grober Verlauf während der Anforderungsdefinition angestrebt werden:
  1. Lastenheft vom Auftraggeber erhalten
  2. Anforderungen erheben und Lastenheft korrigieren
  3. Korrigiertes Lastenheft vom Kunden absegnen lassen
  4. Pflichtenheft gegen Bezahlung erstellen
  5. Anhand des Pflichtenhefts den Aufwand schätzen
  6. Angebot und Vertrag
Im Einzelnen kann man keinem allgemeinen Schema folgen, da ein Projekt immer eine individuelle Angelegenheit ist. Ob nun die Anforderungserhebung einen Prototypen erfordert oder bestimmte Befragungstechniken vonnöten sind, hängt selbstverständlich von der Art des Projektes und letztendlich immer vom Auftraggeber ab. Sie müssen sogar den hier vorgestellten Grobverlauf mit Ihrem Auftraggeber besprechen, da es sonst zu unangenehmen Missverständnissen kommen kann — Missverständnisse müssen besonders in der Anlaufphase vermieden werden!



Begrifflichkeiten

Der Begriffsdschungel!

Es ist unglaublich, wie viele bedeutungsähnliche und gar bedeutungsgleiche Begriffe sich bezüglich der Definitionsphase eingebürgert haben. Dies liegt vielleicht daran, dass Techniker und Nichttechniker aufeinanderstoßen wie in keinem anderen Bereich. Mittlerweile sind sich nicht einmal mehr die Techniker einig darüber, welche Begriffe welche Bedeutung haben. Da ich immer wieder auf neue Wortkreationen stoße — und das nicht nur im deutschsprachigen Raum — muss meines Erachtens etwas Tiefgreifendes getan werden, um dem ständig wachsenden Begriffsdschungel Einhalt zu gebieten.
Oder was halten Sie davon, wenn ich statt des Begriffs „Pflichtenheft”, für den es ohnehin schon zehn bis zwanzig unterschiedliche Synonyme gibt, mein eigenes Synonym kreieren würde? Als Synonym für „Pflichtenheft” würde mir persönlich meine eigene Wortkreation „Schriftformprodukt” besser gefallen. :−)
Synonyme, Metaphern oder Allegorien, um beispielsweise Wortwiederholungen zu vermeiden, verbessern nicht die Qualität, sondern verursachen unnötige und meines Erachtens schädliche Missverständnisse.
Überflüssige Begriffe gibt es in diesem Bereich bereits genug — das muss sich ändern!

Gemeinsame Begriffe

Eine der wichtigsten Voraussetzungen der Definitionsphase ist eine gemeinsame Sprache, damit sich Auftraggeber und Auftragnehmer unmissverständlich verstehen. Eine gemeinsame Sprache ist nur dann möglich, wenn die Bedeutung der einzelnen Begriffe geklärt ist. Man spart sich Zeit, wenn man bereits definierte, normierte Begriffe verwendet. Zudem haben normierte Begriffe den Vorteil, dass sie bei einer unabhängigen Stelle nachgeschlagen werden können.
Kompetenz zeichnet sich auch dadurch aus, dass gewisse Normen und anerkannte Regeln eingehalten werden. Dies fängt meines Erachtens schon bei der Verwendung normierter Begriffe an.
Beispielsweise sind die Begriffe Lastenheft und Pflichtenheft in DIN 69905 definiert.

Lastenheft vs. Pflichtenheft

Häufig werde ich gefragt, worin der Unterschied zwischen Lastenheft und Pflichtenheft liege.
  1. Während im Lastenheft die Anforderungen des zu entwickelnden Produkts aus Sicht des fachunkundigen Auftraggebers beschrieben werden, spiegelt das Pflichtenheft die Anforderungen des Lastenhefts im Hinblick auf eine risikoarme Umsetzung aus Sicht des fachkundigen Auftragnehmers wider. (Als Fach ist die technologische Gesamtheit zu verstehen, mit der das Produkt entwickelt wird.)
  2. Zur Erstellung eines Heftes scheint allerdings folgender Unterschied weitaus nützlicher zu sein: Das Lastenheft stellt die Problemstellung des Auftraggebers dar und das Pflichtenheft den Lösungsvorschlag des Auftragnehmers.



Info

stefan−baur.de / Anforderungsdefinition
  • besucht am Dienstag, den 9. März 2010 um 23:49 Uhr
  • geändert am Mittwoch, den 18. März 2009 von Stefan K. Baur
  • ähnliche Seite:

[REBUCH]  Klaus Pohl:  Requirements Engineering,  dpunkt.verlag GmbH,  2007,  ISBN 978−3−89864−342−9.  Grundlagen, Prinzipien, Techniken. (deutsch)







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